"Von der Nummer zur Adresse mit Rückwärtssuche"

Vrijgegeven: in Duitsland hebben ze halverwege vorig jaar de wet aangepast en na een ingebouwde aanloopperiode kan men daar nu officieel via een telefoonnummer naar een adres zoeken.

[quote]"Das Telekommunikationsgesetz (TKG) vom 22. Juni 2004 legt jedoch eindeutig fest: ‘Die Telefonauskunft von Namen oder Namen und Anschrift eines Teilnehmers, von dem nur die Rufnummer bekannt ist, ist zulässig, wenn der Teilnehmer (…) nicht widersprochen hat’ (§ 105, Absatz (3). Mit den Telefonrechnungen vom Juli dieses Jahres räumte die Deutsche Telekom ihren Kunden ein vierwöchiges Widerspruchsrecht ein. Danach begann die Produktion der Scheiben.

Doch obwohl bereits die ersten CD-ROMs mit Rückwärtssuche auf dem Markt sind, kann man jetzt noch Widerspruch einlegen. Denn auch Auskunftsdienste wie T-COM [], Telegate [] oder www.dasoertliche.de offerieren ihren Kunden die Teilnehmeridentifikation per Rufnummer, und die nächsten Updates der Telefonbuch-CDs kommen bestimmt. Wer unerkannt bleiben möchte, wählt für 12 Cent die Servicenummer []. Danach wird automatisch die Nummer des Anschlusses, von dem aus man anruft, für die Rückwärtssuche gesperrt."

http://www.heise.de/ct/05/01/038/default.shtml[/quote]